Informationsblatt zur Abrechnung von ärztlichen Bescheinigungen gemäß Corona-Impfverordnung in Rheinland-Pfalz
Übersicht und Hinweise zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis, den Abrechnungsnummern und den anzulegenden Sammelschein.
Als Mitglied der KV RLP benötigen wir nur wenige Angaben zur Identifikation Ihrer Person im Arztregister. Um eventuelle Fehleingaben mit anderen Datenfelder abgleichen zu können, wird mehr als die LANR erfasst. Eine Verwendung der Daten der Landesfreiwilligendatenbank ist leider nicht möglich.
Daten zur Bankverbindung und Ihre Adresse entnehmen wir dem Arztregister.
Die Leistungen gem. ImpfVer werden gesondert auf die hinterlegte Bankverbindung der BSNR überwiesen. Dabei wird bei der Überweisung die leistungserbringende ärztliche Person aufgeführt, sodass eine Zuordnung der erwirtschaften Beträge auch bei Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren sichergestellt ist. Des Weiteren erhalten Sie einen Meldebeleg über die eingereichten medizinischen Leistungen. Begründet ist dieses Vorgehen in den Abtretungserklärungen, weswegen eine Überweisung auf ein gesondertes Konto regelhaft ausscheidet.
Dieses Formular dient zur Erfassung der gem. Vereinbarung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (ImpfVer) erforderlichen Stammdaten der Ärztin / des Arztes. Vom Medizinischen Fachpersonal werden keine Daten benötigt. Es obliegt der Ärztin / dem Arzt zu entscheiden, welches medizinische Fachpersonal eingesetzt wird.
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