Dieses Formular dient zur Erfassung der gem. Coronavirus-Impfverordnung erforderlichen Stammdaten der Ärztin / des Arztes.
Die Coronavirus-Impfverordnung regelt, dass kein Vergütungsanspruch durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und überbetrieblicher Dienste für Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 entsteht, wenn die Leistungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder im Rahmen einer Tätigkeit für einen überbetrieblichen Dienst erbringt. Ein Vergütungsanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn anderweitig im Wege der Beauftragung durch ein Unternehmen vergütet wird.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt quartalsweise.
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