Die Impfungen in Pflegeheimen können entweder durch den DRK Landesverband RLP gesteuerte mobile Impfteams oder durch hausärztliche Praxen vorgenommen werden.
Aufgrund der KV Info 57 I 2020 haben uns viele Fragen rund um das Thema Impfverordnung und Impfvereinbarung erreicht. Diese und die damit verbunden ärztlichen Leistungen erklären wir in dem kurzem Video.
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass in der vertragsärztlichen Praxis keine Priorisierungsentscheidungen für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 stattfinden, so lange kein Impfstoff in den Arztpraxen verfügbar ist.
Die verwendeten Folien finden Sie unterhalb des Videos als PDF-Dokument.
In dem Video geben wir Ihnen einen Einblick in das Meldeportal zur Abrechnung der Leistungen gem. ImpfVer.
Falls Sie spezifische Fragen haben, können Sie diese über das Kontaktformular stellen.